Lehrberufe

Bautechnische Assistenz

TÄTIGKEITSMERKMALE

Bautechnische AssistentInnen übernehmen administrative und kaufmännische Tätigkeiten am Bau. Sie sind dafür mitverantwortlich, dass entsprechend einem bestimmten Bauvorhaben oder –abschnitt genügend Baustoffe vorhanden sind. Dafür müssen sie die erforderlichen Mengen diverser Baustoffe (wie etwa Sand, Zement, unterschiedlicher Ziegelarten, Baustahl und viele andere mehr) ermitteln. Auch die Abrechnung von Bauvorhaben oder –abschnitten fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bautechnischen AssistentInnen. Dafür sind einerseits theoretische bautechnische Kenntnisse (wie etwa das Lesen von Bauplänen, Wissen um unterschiedliche Baustoffe und deren benötigte Mengen, Vermessung von Geländen und Bauteilen), andererseits aber auch kalkulatorische Fähigkeiten (also angewandte Mathematik) erforderlich. Viele Tätigkeiten von Bautechnischen AssistentInnen werden am Computer erledigt.

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sollen ausgebildete Lehrlinge in der Lage sein, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1. Aufnehmen und Aufmessen von Geländen und Bauteilen auch mittels Bauaufnahmetechnik

2. Ermitteln von Mengen, Massen und Eigenlasten der Baustoffe und Bauteile sowie Erstellen von Stücklisten

3. Lesen und Interpretieren von Bauzeichnungen, Lageplänen, Ausführungszeichnungen, Schalungs- und Bewehrungszeichnungen sowie von Detailzeichnungen

4. Erstellen der notwendigen Dokumente wie Leistungsverzeichnis (Beschreiben von Leistungen, Gliedern von Kosten), Tabellen, Skizzen und Zeichnungen unter Beachtung der gültigen Normen für Ausschreibungen und Abrechnungen

5. Abrechnen von Bauvorhaben auch mittels Abrechnungssoftware

6. Anwenden von Informationstechnologien wie von technischer Branchensoftware, Netzwerken, Intranet, Internet und Datenbanken

7. Anwenden des betrieblichen Daten- und Dokumentenmanagements unter Beachtung des Datenschutzes, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und Vorschriften (wie zB wie ÖNORMEN, Bauvertragsnormen oder Empfehlungen wie Leitfaden zur Kostenabschätzung), Sicherheitsvorschriften (wie z.B. Baukoordinationsgesetz) sowie Qualitätsstandards.



Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin

TÄTIGKEITSMERKMALE

Bautechnische ZeichnerInnen erstellen die zeichnerischen Unterlagen für Bauprojekte (Wohn- und Bürohäuser, Betriebsgebäude, Straßen, Brücken, Tunnel usw.). Sie fertigen vor allem Bauzeichnungen und Ausführungszeichnungen an, aber auch Lagepläne und verschiedene Ansichten von Gebäuden und Grundstücken (Grundrisse, Schnitte), Entwurfszeichnungen von Bauwerken, Polierpläne, Einreichpläne zur Vorlage bei Bauämtern sowie Detailzeichnungen und Konstruktionspläne (z.B. Schalungs- und Bewährungszeichnungen). Die Entwurfsskizzen und die erforderlichen Maße und sonstigen Angaben zu Funktion, Form, Lage und Größe eines Bauobjektes werden in der Regel von ArchitektInnen oder BauingenieurInnen bereitgestellt. Teilweise müssen aber auch die Bautechnischen ZeichnerInnen selbst auf der Baustelle Messungen an Bauteilen und an Bauobjekten und deren Umgebung durchführen und auswerten. Die Erstellung der bautechnischen Zeichnungen erfolgt größtenteils elektronisch am Computer, wobei eigene Zeichenprogramme bzw. CAD-Programme (CAD = Computer Aided Design) für den bautechnischen Bereich verwendet werden. Händische Zeichenarbeiten auf dem Reißbrett (mit Bleistift und Linealen) kommen nur mehr selten vor.

Bautechnische ZeichnerInnen fertigen die Baupläne meist in verschiedenen Darstellungsarten an. Um die Einzelteile bzw. den Aufbau eines Baukörpers deutlicher zu machen, "schneiden" sie diesen waagrecht oder senkrecht; durch einen waagrechten Schnitt ("Grundriss") stellen sie z.B. alle Wände und wichtige Einzelheiten wie Türen und Fenster dar. Durch senkrechte Schnitte ("Aufriss") erfassen sie vor allem wichtige Konstruktionsteile wie Dach oder Treppe. Weiters zeichnen sie auch Ansichtsdarstellungen, die im Gegensatz zu Grundriss- und Aufrissdarstellungen nicht den inneren Aufbau eines Bauwerkes zeigen, sondern seinen fertigen Zustand. Um ein Gebäude besser zu veranschaulichen, stellen sie es vielfach auch durch Schrägbilder aus verschiedenen Blickpunkten räumlich dar.

Ein wichtiger Bestandteil bautechnischer Zeichnungen sind die Angaben zur sogenannten Haus- und Installationstechnik. Darunter sind alle Anlagen und Leitungen zur Versorgung eines Gebäudes mit elektrischem Strom, Wasser, Wärme, Frischluft usw. sowie zur Entsorgung von Abwasser zu verstehen. Weiters müssen die Zeichnungen auch mit den erforderlichen Maßangaben und schriftlichen Hinweisen (Maßlinien, Maßhilfslinien, Maßzahlen, Beschriftungen, Symbole) versehen werden ("Bemaßen").

Die fertigen Zeichnungen werden gemeinsam mit allen sonstigen Dokumenten, die für ein Bauprojekt von Bedeutung sind (z.B. Material- und Stücklisten, Dokumentationen, Kostenberechnungen) elektronisch gespeichert und archiviert.

Bautechnische ZeichnerInnen benötigen für ihre Arbeit neben den Kenntnissen und Fertigen zur Herstellung von bautechnischen Plänen und Zeichnungen auch gute Kenntnisse in folgenden Bereichen:

1. Bautechnische Vorschriften, Normen und Qualitätsstandards

2. facheinschlägige Berechnungen mit Formeln, Tabellen und Rechengeräten (Maßumwandlungen, Prozentrechnungen, Massen und Volumen, Flächen, Winkelfunktionen, Festigkeit)

3. Ermittlung von Mengen, Massen und Eigenlasten der Baustoffe und Bauteile

4. am Bau verwendete Werk- und Hilfsstoffe und ihre Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten

5. Arbeitsabläufe und Zusammenhänge bei Bauprojekten

6. betriebliche Leistungsbeschreibung und Kostenberechnung

7. baubezogene Umweltschutzbestimmungen

8. Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden.



Bauwerksabdichtungstechnik

TÄTIGKEITSMERKMALE

BauwerksabdichtungstechnikerInnen bringen Abdichtungs- und Dämmstoffe an Gebäuden und Gebäudeteilen an, die durch das mögliche Eindringen von Feuchtigkeit (Regenwasser, Bodenfeuchtigkeit, Grundwasser, Nebel) gefährdet sind. Sie isolieren Dächer, Außenwände, Terrassen und Keller, aber auch Verkehrsflächen und Verkehrsbauwerke (z.B. im Brücken- und Tunnelbau). Ebenso in ihren Aufgabenbereich fällt die Isolierung von Behältern und Flächen gegen Flüssigkeitsverlust, also z.B. die Isolierung von Schwimmbädern, Gartenteichen, Zimmerbrunnen, Flüssigkeitsbehältern und Tanks sowie von Deponien.

BauwerksabdichtungstechnikerInnen verwenden vor allem folgende Abdichtungsstoffe: Dämmstoffe (Polystyrole, Polyurethane, Mineralfasern), Klebemassen, Anstriche, Flüssigkunststoffe, Spachtelmassen, Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoffbahnen, Heizöl, Quellschweißmittel (chemisches Verbindungsmittel) und Befestigungsmittel, aber auch die üblichen Baumaterialien wie Beton und Mörtel (für die Ausbesserung von Mauerwerk, Putz und Betonoberflächen) sowie Holz (für Schalungen).

Bevor die Dämmstoffe auf den vorgesehenen Flächen verlegt werden können, müssen sie auf die erforderlichen Maße zugeschnitten und bearbeitet werden. Ebenso muss der Untergrund durch Reinigen und Ausbessern vorbereitet werden. BauwerksabdichtungstechnikerInnen verlegen und befestigen die Dämmstoffe, verarbeiten die Dichtungs- und Abdeckbänder, tragen Spachtelmassen und Flüssigkunststoffe auf und bereiten Schmelzgut (z.B. Bitumen) vor. Sie bestreichen die Bahnen (Streifen) aus Kunststoff mit Kunststoffklebern und verkleben sie auf dem Untergrund (z.B. im Bürstenstreichverfahren). Bitumenbahnen behandeln sie mit dem Flämmgerät (Gasbrenner), wodurch das Bitumen geschmolzen wird und so die Bahnen mit dem Untergrund verbunden werden können. Besonders wichtig ist die sorgfältige Herstellung von Nahtverbindungen zwischen den Bahnen, damit diese absolut dicht sind; bei Kunststoffbahnen werden diese Nahtverbindungen durch Quellschweißen (chemisches Verbindungsmittel), Heißluftschweißen, Heizkeilschweißen und Kleben mit Kontaktklebern hergestellt.

Ein wichtiger Teilbereich ist das Abdichten von Dächern. Dabei müssen nicht nur waagrechte, sondern auch geneigte, senkrechte und geformte Dachflächen abgedichtet werden. Besonders anspruchsvoll ist hier die Herstellung von Abdichtungsanschlüssen, z.B. Wandanschlüsse, Attikaanschlüsse und Dachrandanschlüsse, Anschlüsse an Lichtkuppeln und Lichtbändern). Zum Aufgabenbereich in der Dachabdichtung gehören weiters das Einbauen und Abdichten von Dachdurchdringungen, Dachgullys und Dachspeiern, das Herstellen von Schutzschichten und das Einbauen von Dämmschichten, das Herstellen von Bewegungsfugen und von Verbindungen zwischen bestehenden und neuen Dachabdichtungen sowie das Ein- und Aufbauen von Dachsicherungssystemen (Aufbauten und Vorrichtungen, die der sicheren Durchführung von Wartungs- und Reinigungsarbeiten auf dem Dach dienen, z.B. Laufstege mit Geländer, Seilbefestigungen).

BauwerksabdichtungstechnikerInnen benötigen für ihre Arbeit fachliche Kenntnisse in folgenden Bereichen: Lesen von technischen Unterlagen (Skizzen, Zeichnungen, Pläne, Verlegepläne, Aufmaßskizzen, Stücklisten, Technischen Tabellen, Handbücher, Normen, Richtlinien, Merkblätter usw.), Anfertigung von Bauskizzen (Bestand, Aufmaß), Durchführung von Materialbedarfsberechnungen, bautechnische Kenntnisse (Statik, Festigkeitslehre, Bauphysik), Maschinenkenntnisse (Elektrotechnik, Pneumatik, Hydraulik), Baustoffkenntnisse (Bedarfsermittlung, Qualitätsprüfung), Kenntnisse zur Herstellung aller Arten von Gerüsten (Schutz- und Fanggerüste, Dachschutzblenden, Fassadengerüste, Traufengerüste, Hebebühnen, Leiterngerüste), Arbeitnehmerschutz- und Sicherheitsvorschriften, Umweltschutzbestimmungen.

In der Ausbildungsordnung dieses Lehrberufs ist folgendes BERUFSPROFIL festgelegt (Quelle: Bauwerksabdichtungstechnik-Ausbildungsordnung 2019):

1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Einrichten und Absichern von Baustellen

2. Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Prüfen von Baugruben und Gräben

3. Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Verlegeplänen und Stücklisten sowie Durchführen von Messungen

4. Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen sowie Lagern und Transportieren

5. Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten

6. Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen

7. Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle

8. Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser

9. Abdichten von Dächern und von Verkehrsflächen

10. Anfertigen von Bauberichten und Aufmaßskizzen sowie Durchführen von Qualitätskontrollen

11. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.



Betonbau

TÄTIGKEITSMERKMALE

BetonbauerInnen führen Betonbauarbeiten in allen Baubereichen durch (Hochbau, Industriebau, Fertigteilbau, Brückenbau, konstruktiver Wasserbau). Im Hochbau (Wohnbau, Bürogebäude, Industriegebäude usw.) wird Beton bei der Errichtung von Fundamenten, Decken, Stiegen, Trägerkonstruktionen, Pfeilern und Fußböden (Estrich) verwendet, im Tiefbau bei der Errichtung von Brücken, Tunnels, Autobahnen und Tiefgaragen. Im Wasserbau wird Beton beim Bau von Staudämmen, Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen, Hochwasserschutzbauten sowie Kanal- und Kläranlagen eingesetzt.

Beton ist ein Gemisch aus Zement, Schotter (Kies, Sand, Splitt), Wasser und Zusatzstoffen, das beim Trocknen sehr hart und fest wird ("künstliches Gestein"). Dieses Gemisch wird in Schalungen gegossen und kann praktisch in jede beliebige Form gebracht werden. Damit ist Beton heute einer der wichtigsten Baustoffe. Beton wird häufig nicht direkt auf der Baustelle angemischt, sondern von Betonwerken fertig geliefert; dieser sogenannte Transportbeton (auch "Fertigbeton" oder "Lieferbeton") ist frischer Beton, der in Spezial-Lastautos mit rotierenden Mischtrommeln direkt zu den Baustellen gebracht und dort mit einer Betonpumpe in die Schalungen gepumpt wird.

Schalungen sind Gussformen aus Holz, Kunststoff oder Stahl in der Form der anzufertigenden Betonteile. Bei der Herstellung von Schalungen für Betonbauteile, die starken Zugkräften ausgesetzt sind, werden im Inneren der Schalungen sogenannte Bewehrungen befestigt. Bewehrungen sind Stahlstäbe bzw. Matten und Geflechte aus Stahlstäben, die zur Erhöhung der Festigkeit der Betonteile dienen ("Stahlbeton").

Die Aufgaben der BetonbauerInnen umfassen alle Abschnitte eines Betonbauprojektes von der Planung bis zur Fertigstellung. Sie sehen sich zunächst die Baupläne und Bauskizzen genau an, planen die weiteren Schritte zur Verwirklichung des Bauvorhabens und berechnen den Materialbedarf. Auf der Baustelle wirken sie an den Vermessungsarbeiten mit und stecken den Bauplatz ab, z.B. mit sogenannten Schnurgerüsten (Holz- oder Metallböcke, an denen die Schnüre zur Positionierung der Gebäude-Außenkanten befestigt werden). Dabei arbeiten sie unter anderem auch mit digitalen Vermessungsgeräten, dokumentieren die Vermessungsergebnisse und führen Berechnungen zum Materialbedarf durch. Weiters sind die BetonbauerInnen auch an der Herstellung von Baugruben und Schächten (Künetten) beteiligt, wobei sie vor allem für die Einsturzsicherung durch Stützwände und Pölzungen (Abstützungen) sorgen.

Eine zentrale Aufgaben der BetonbauerInnen ist die Errichtung von Schalungen. Schalungen sind Konstruktionen bzw. Formen aus Holzbrettern oder aus Holz-, Kunststoff- oder Stahltafeln, in die der frische Beton eingefüllt wird. Die Innenseiten der Schalungen werden mit Schalöl bestrichen, um das Anhaften des Betons an den Schalungsteilen zu verhindern und damit das Entfernen der Schalung nach dem Erhärten des Betons ("Ausschalen") zu erleichtern. Bei bestimmten Baukonstruktionen, vor allem im Brückenbau, werden vor dem Aufstellen der eigentlichen Schalung sogenannte Leergerüste errichtet; das sind Traggerüste aus Stahlkonstruktionsteilen, die zum Stützen der Schalung bzw. der Betonbauteile dienen. Für Betonbauteile, die starken Zugkräften ausgesetzt sind, stellen die BetonbauerInnen sogenannte Bewehrungen her. Das sind Eisen- oder Stahleinlagen, die dem Beton eine hohe Zugfestigkeit verleihen. Die BetonbauerInnen schneiden Beton- bzw. Baustahl (Stahlstäbe mit gerippter Oberfläche) mit Bolzenschneidern oder elektrischen Schneidemaschinen zu. Dann biegen sie die Stahlstäbe mit Handbiegemaschinen oder elektrischen Biegemaschinen und verbinden sie mit Bindedraht oder durch Verschweißen zu Baustahlgittern ("Bewehrungskörbe"). Diese legen sie gemäß dem Bewehrungsplan in die Schalungen ein und verankern sie dort.

BetonbauerInnen wirken auch bei der Errichtung von sgn. Sonderschalungen mit, z.B. Kletterschalungen oder Gleitschalungen. Das sind Schalungen, welche nach Fertigstellung eines Bauabschnittes in den nächsten Bauabschnitt versetzt werden können, z.B. mit einem Kran oder mit eigenen Hebevorrichtungen. Eine weitere Sonderform sind die Sichtbetonschalungen; Sichtbeton ist Beton, dessen Oberfläche nach dem Ausschalen sichtbar bleibt, der also nicht verputzt oder verkleidet wird und daher von sich aus schon eine Gestaltung aufweisen soll, z.B. Muster oder Profile oder die Nachahmung bestimmter Strukturen (Gestein, Holz). Solche Oberflächen werden durch entsprechend gestaltete Schaltafeln sowie durch die Verwendung von sehr feinem Beton für die Oberflächenschichten erzielt.

Die Betonzubereitung erfolgt entweder direkt auf der Baustelle oder in eigenen Betonlieferbetrieben. Auf der Baustelle erzeugen die BetonbauerInnen den Beton in Betonmischanlagen und transportieren ihn mit Krankübeln in die Schalungen. Kommt der Beton von Betonwerken, wird er in Betonmischfahrzeugen zu den Baustellen geliefert und über einen Pumpenschlauch in die Schalungen gepumpt. Damit der Beton die gewünschte Festigkeit erreicht, muss er gestampft und gerüttelt werden; dies erfolgt mittels sogenannter "Außenrüttlern", die an der Schalung befestigt sind und den Beton bereits während des Einbringens verdichten. Bei der Nachbehandlung gießen die BetonbauerInnen Wasser auf den Beton, um ein zu schnelles Trocknen ("Abbinden") und damit die Bildung von Rissen oder Sprüngen zu verhindern. Nach Erhärten des Betons entfernen sie die Schalung und reinigen die wiederverwendbaren Schalungsteile. Diese Abschlussarbeiten werden allerdings oft von Bauhilfskräften durchgeführt.

Weitere wichtige Aufgaben der BetonbauerInnen sind die Verlegung von Fertigteildecken, die Verlegung vorgefertigter Stahlbetonbauteile, die Herstellung und Montage von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (z.B. Fassadenelemente, Verblendungen), der Einbau von Leichtbauwänden, die Abdichtung von Bauwerken gegen Feuchtigkeit, der Einbau von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz, die Herstellung von Estrich (Fußboden-Untergrund), das Verputzen von Innen- und Außenflächen und der Einbau von Einbauteilen wie Fenster und Türen. Auch Sanierungsarbeiten an bestehenden Betonbauwerken werden von den BetonbauerInnen durchgeführt.

In der Ausbildungsordnung dieses Lehrberufs ist folgendes BERUFSPROFIL festgelegt (Quelle: Betonbau-Ausbildungsordnung 2019):

1. Umsetzen von Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur

2. Herstellen, Adaptieren, Instandhalten und Sanieren von Bauteilen, Bauwerksteilen und Bauwerken aus Beton, Stahl- und Spannbeton sowie weiteren Baustoffen

3. Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Prüfen von Vorleistungen

4. Herstellen von Baugruben und Künetten und Flachgründungen sowie Durchführen aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten

5. Herstellen und Instandhalten von Schalungen aus verschiedenen Materialien (z.B. Holz, Metall, Kunststoff) für Bauteile aus Beton und Stahlbeton

6. Herstellen und Verlegen von Fertigteilen

7. Herstellen von verschiedenartigen Wänden aus Beton sowie Herstellen von Estrichen und Treppen

8. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.



Dachdecker/in

TÄTIGKEITSMERKMALE

Zum Aufgabengebiet der DachdeckerInnen gehören alle Arten von Dacheindeckungen und alle Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten auf Dächern. Die Herstellung von wärmegedämmten hinterlüfteten Fassadenverkleidungen inkl. Unterkonstruktionen, Flachdächer, sowie Wärmedämmungen zum Schutz von Gebäuden gegen Witterungseinflüsse bzw. gegen Wärmeverlust fällt ebenfalls in ihren Tätigkeitsbereich. Daneben gehören zu ihren Aufgaben verschiedene Arbeiten im Dachbereich. Das sind z.B. das Instandsetzen von Kaminen und Kaminverkleidungen, kleinere Ausbesserungen an der Holzkonstruktion des Dachstuhles, das Herstellen von Schalungen, Konterlattungen und Lattungen bei Sanierungsarbeiten, das Anbringen von vorgefertigten Elementen zur Begehung von Dächern, von Sicherheitssystemen für den Personenschutz, von Schneefangvorrichtungen, das Montieren von Solar- und Voltaikanlagen und der Einbau von Dachflächenfenstern.

Zu Beginn transportieren die DachdeckerInnen die Materialien und Werkzeuge zur Baustelle, bringen die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Maßnahmen wie Sicherheitsgerüste und Dachschutzblenden an und sichern die Baustelle durch Absperrungen und Warnzeichen ab.

Für den Auftransport von Materialien und Werkzeugen nützen sie Geräte wie Kräne, Schrägaufzüge oder Seilwinden.

Danach bringen die DachdeckerInnen am Steildach, bzw. am Flachdach die sogenannte "Dachhaut" an. Diese bildet die oberste Abdeckung des Daches.

Bei Eindeckungen von Steildächern müssen sie vor allem auf Regen- und Sturmsicherheit achten. Dafür verwenden die DachdeckerInnen Faserzementplatten, Tondachziegel, Betondachsteine, Bitumendachschindeln und Naturschiefer sowie vorgefertigte Bedachungselementen aus Metall, Kunststoff oder sonstige Materialen. Diese montieren sie auf die dafür geeigneten Unterkonstruktionen.

Außerdem führen DachdeckerInnen auch Holzschindel-, Steinplatten-, Schilf- und Strohdeckungen durch.

Durch Einhängen, Nageln, Klammern, Mörteln, Kleben und Verschrauben arbeiten die DachdeckerInnen an die verschiedenen Bedachungsprodukte an. Durch zusätzliche mechanische Befestigungen sorgen sie für die Sturmsicherheit.

Zur Bearbeitung der verschiedenen Eindeckungsmaterialien verwenden die DachdeckerInnen Werkzeuge wie Schieferhämmer, Haubrücken, Hämmer, Nagler, Sägen, Trennschleifer, Bohrmaschinen, Schrauber und Scheren.

Mit verschiedenen Abdichtungsmaterialien (etwa bituminöse Dachbahnen, Kunststoffolien oder Kautschukplanen) dichten die DachdeckerInnen Flachdächer auf Betonuntergrund, Holzschalung oder vorgefertigten Deckenelementen ab. (Bitumen ist eine aus organischen Stoffen natürlich entstandene teerartige Masse, die ein gutes Isoliermaterial abgibt.)

Die Dackdeckerinnen verarbeiten die bituminösen Dachbahnen durch Verklebung mit Heißbitumen, durch Verschweißung im Flämmverfahren oder mittels der Kaltverklebung mit sogenannten Selbstklebebahnen.

Sie verlegen Folien und Planen entweder lose mit Auflast oder indem sie sie mechanisch befestigen. Die Überlappungen verschweißen sie mittels Heißluft.

Zur Verlegung der Abdichtungsmaterialien verwenden die DachdeckerInnen Bitumenkocher, Gasflämmer, Heißluftschweißgeräte, Bürsten, Scheren, Messer sowie diverse spezielle Werkzeuge.

DachdeckerInnen finden in ihrem Beruf ein breites Betätigungsfeld, in dem sie laufend durch neue Produkte und Verlegetechniken gefordert werden.



Florist/in

TÄTIGKEITSMERKMALE

FloristInnen arbeiten in Blumenfachgeschäften, teilweise auch in Gärtnereien. Sie verkaufen Frischblumen, Topfpflanzen, Blumensträuße, Blumengestecke und Kränze sowie alle Arten von Zubehör und Zusatzartikeln (Blumentöpfe, Vasen, Blumenerde, Dünge- und Pflegemittel usw.). Eine wichtige Aufgabe im Verkauf ist die fachgerechte Beratung und Betreuung der KundInnen. FloristInnen sorgen dafür, dass immer ausreichend Blumen, Pflanzen und sonstige Materialien vorrätig sind. Sie bestellen die benötigten Waren bei Großhändlern oder Gärtnereien, überwachen und kontrollieren die Warenlieferungen, lagern die Waren sachgerecht (z.B. in Kühlräumen) und pflegen die Pflanzen durch Gießen, Düngen, Ein- und Umtopfen und Schädlingsbekämpfung. Wichtige Aufgaben der FloristInnen sind weiters die Herstellung von Blumensträußen und Gestecken aus verschiedenen pflanzlichen Materialien (Blätter, Blüten, Zweige, Reisig usw.) und die Durchführung von Dekorationsaufträgen (z.B. Dekoration von Festsälen mit Pflanzen, Blumengirlanden usw.).

Bei der Herstellung eines Gesteckes schneiden die FloristInnen zunächst die Steckmasse (schwammartiges Kunststoffmaterial) auf die erforderliche Größe zu. Falls sie frische Blumen verwenden, befeuchten sie die Steckmasse und pressen sie auf ein Steckgitter. Sodann stecken sie die Blumen sowie sonstige Pflanzenteile (Blätter, Zweige, Fruchtkapseln usw.) einzeln in die Steckmasse. Abschließend bedecken sie die noch sichtbare Steckmasse mit Blättern, Moos usw.

Bei der Herstellung eines Kranzes verwenden sie als Unterlage einen Reifen aus Draht oder Weingerten, auf dem sie büschelweise Tannengrün, Laubwerk, Föhrenzapfen usw. anbringen. Für trockenes Material wie z.B. Strohblumen oder Moos verwenden sie als Unterlage auch Stroh oder Kunststoff (Styropor). Die Stiele der für den Kranz vorgesehenen Frischblumen schneiden sie mit einem Messer schräg an, um ein frühes Verwelken zu verhindern. Dann durchstechen sie den Blütenkopf mit dünnem Draht, wickeln diesen zur Festigung um den Stiel der Blume, stecken ihn durch das gebundene Tannengrün und befestigen ihn am Reifen des Kranzes.

Topfpflanzen werden heute meist als Erdkulturen oder als sogenannte Hydrokulturen angeboten. Bei der Erdkultur sind die Pflanzen in Erde gepflanzt; bei der Hydrokultur befinden sich die Wurzeln der Pflanzen in Gefäßen, die mit feuchtigkeitsspeichernden Leka-Steinen gefüllt sind. FloristInnen versorgen die Topfpflanzen und die Schnittblumen regelmäßig mit Wasser, sortieren vertrocknete Pflanzenteile aus und stellen die Schnittblumen zu Sträußen zusammen. Sie gestalten damit die Auslage des Geschäftes und gruppieren sie im Laufe des Tages um, falls die Blumen direkt aus dem Schaufenster verkauft werden. Sie beraten die KundInnen über Art, Haltbarkeit und Pflege der Topfpflanzen und Schnittblumen. Auf Wunsch der KundInnen stellen sie die Pflanzen auch selbst zu.

Berufsprofil gemäß Ausbildungsordnung BGBl.II.Nr.123/2016

1. Ordnen, Behandeln, Pflegen (Bewässern, Düngen) und Lagern der Blumen und Pflanzen und des zu verwendenden pflanzlichen Zubehörs

2. Auswählen von Pflanzen, Blumen, pflanzlichem Zubehör sowie von Gestaltungselementen entsprechend dem Verwendungszweck

3. Gestalten von Sträußen, Kränzen, Gestecken und Girlanden entsprechend dem Anlass

4. Anfertigen von Hochzeits- (insbesondere Brautsträuße) und Trauerfloristik

5. Arrangieren von Pflanzen in Gefäßen (Vasen, Schalen, Körben und Pflanzgefäßen)

6. Gestalten des floralen Raumschmuckes (Raum-, Tisch- und Fensterschmuck)

7. Erkennen und Bekämpfen einschlägiger Krankheiten und Schädlinge sowie Durchführen von Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen unter Beachtung der besonderen Schutzausrüstung

8. Ausführen von Bestellungen sowie Annehmen und Kontrollieren von Warenlieferungen

9. Führen von Verkaufsgesprächen sowie Beraten und Informieren von Kunden über Eigenschaften, Standortansprüche, Pflegemaßnahmen der Pflanzen und Blumen sowie über florale Gestaltungsmöglichkeiten.



Friedhofs- und Ziergärtner/in

TÄTIGKEITSMERKMALE

Friedhofs- und ZiergärtnerInnen gestalten Park- und Grünflächen und die Grabstätten in Friedhöfen; sie bepflanzen und pflegen die Friedhofsflächen. Zu diesem Zweck ziehen sie in einer Gärtnerei Zierpflanzen. Die wichtigsten Erzeugnisse der Friedhofs- und ZiergärtnerInnen sind Zierpflanzen für die Grabgestaltung sowie Schnittblumen und Topfpflanzen für den Ladenverkauf. Zu ihren wichtigsten Dienstleistungen zählen die Neuanlage von Gräbern und die Grabgestaltung. Indem sie mit der Wahrung von Andenken befasst ist, hat die Arbeit der Friedhofs- und ZiergärnterInnen auch kulturelle Bedeutung.

Die Arbeit auf Friedhöfen verlangt Einfühlungsvermögen und Taktgefühl. Bei der Gestaltung von Gräbern haben Friedhofs- und ZiergärtnerInnen engen Kontakt mit trauernden Menschen. Das Andenken an die Verstorbenen soll durch eine passende Grabgestaltung bewahrt werden. Von den mit dieser Aufgabe betrauten Personen verlangt das sowohl Kreativität als auch Perfektion, denn oft haben die Hinterbliebenen genaue Vorstellungen von der Gestaltung des Grabes. Aber auch die Beratung ist dabei sehr wichtig. Friedhofs- und ZiergärtnerInnenen informieren ihre KundInnen über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Pflanzen, über Blütezeiten und Witterungsverhältnisse.

Bei der Anlage und Gestaltung der Grabstätten bepflanzen die Friedhofs- und ZiergärtnerInnen je nach Kundenwunsch die Grabfläche mit Rasen, bodenbedeckenden Pflanzen, Hecken oder Blumen wie Chrysanthemen und Begonien. Sie düngen und gießen die Grabpflanzen und beseitigen das Unkraut durch Ausjäten oder durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die benötigten Zierpflanzen ziehen sie in Glashäusern oder auf Freilandflächen. Im Glashaus gezogene Pflanzen bereiten sie durch Umsetzen in Mistbeete auf die Verwendung im Freien vor.

Zur Anlage eines Grabes stellen die Friedhofs- und ZiergärtnerInnen gemeinsam mit ihren MitarbeiterInnen die den Kundenwünschen entsprechenden Materialien und Pflanzen zusammen und transportieren sie zur Grabstätte. Dort entfernen sie die meist bereits vorhandene provisorische Bepflanzung und tragen mit Schaufel und Spaten Pflanzenerde und Düngemittel auf die Grabstätte auf. Mit Rechen, Spaten und Grabgabel bringen sie das Erdreich auf das gewünschte Niveau und gleichen Höhenunterschiede aus. Nach der Bodenvorbereitung legen die Friedhofs- und ZiergärtnerInnen die Grabbepflanzung an. Für die Rasenfläche verwenden sie in der Regel einen Fertigrasen, der mit dem Rasenmesser auf die benötigten Maße zugeschnitten wird. Sie legen die Rasenstücke auf das Erdreich, festigen die Rasenkanten mit einem Holzhammer und bewässern die Rasenfläche. Anschließend füllen sie die für die Zierpflanzen vorgesehenen Flächen mit Komposterde auf, sodass eine leichte Bodenerhebung entsteht. In das so entstandene Beet setzen sie die vom Kunden gewünschten Zierpflanzen. Ist die Bepflanzung fertig, gießen sie diese ein und säubern die Grabstätte.

Weiters übernehmen Friedhofs- und ZiergärtnerInnen die Pflege der allgemeinen Friedhofsbegrünung und führen Baumschnitte durch. Sie fertigen auch Dekorationen für Trauerfeiern (Grabschmuck) an und helfen beim Verkauf im Verkaufsladen mit, der häufig an Friedhofs- und Ziergärtnereien angeschlossen ist. Fallweise führen sie Reparaturarbeiten an den verwendeten Maschinen und Geräten durch.



Garten- und Grünflächengestaltung - mit Schwerpunkt Greenkeeping

TÄTIGKEITSMERKMALE

Der Ausbildungsschwerpunkt "Greenkeeping" ist eine Spezialisierung auf Golfplatzbau und Golfplatzpflege; der Ausbildungsschwerpunkt "Landschaftsgärtnerei" umfasst den allgemeinen Garten- und Landschaftsbau auf öffentlichen und privaten Grünflächen (Parks, Spielplätze, Verkehrsflächen, Ziergärten). Die Aufgaben der beiden Bereiche unterscheiden sich nicht allzu stark: Garten- und GrünflächengestalterInnen im Bereich "Greenkeeping" sind hauptsächlich mit der Planung, Gestaltung und Wartung von Golfplätzen befasst; dafür benötigen sie Kenntnisse des Golfspiels (Golfregeln, Richtlinien zum Bau von Golfplätzen), Kenntnisse der Gräser und Pflanzen, die auf Golfplätzen verwendet werden, sowie Kenntnisse der Auswirkungen von Platzbelastung und Spielbetrieb (im Zusammenhang mit Bodenzustand und Witterung). Garten- und GrünflächengestalterInnen im Bereich "Landschaftsgärtnerei" legen öffentliche und private Grünflächen (Parks, Ziergärten, Spiel- und Sportplätze usw.) an und gestalten und pflegen sie; zu ihre Aufgaben gehören weiters das Begrünen von Randstreifen und Böschungen (an Straßen, Autobahnen, Bahnlinien usw.) und von Fußgängerzonen sowie Dachbegrünungen. Wichtige Aufgaben in beiden Schwerpunkten sind die Pflege der Grünflächen (Mähen des Grases, Lockern und Düngen des Bodens, Schneiden der Hecken und Bäume, Gießen bzw. Bewässern usw.), die Maßnahmen zum Pflanzenschutz und zur Schädlingsbekämpfung und die Instandhaltung der Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Garten- und GrünflächengestalterInnen sind auch SpezialistInnen für den Naturschutz. Sie legen Biotope, also Lebensräume für wilde Pflanzen und Tiere (meist Teiche mit Wasserpflanzen) sowie künstliche Seen und Flusslandschaften an. Sie begrünen Müllkippen, Abraumhalden und Kiesgruben und führen die Rekultivierung von Berghalden durch, indem sie unfruchtbar gewordenen Boden durch Spezialbehandlungen und Düngung wieder fruchtbar machen. Mit derartigen Maßnahmen sorgen so dafür, dass die Natur wieder ins Gleichgewicht kommt.

Beim Anlegen von Grünflächen vermessen die Garten- und GrünflächengestalterInnen das zu bearbeitende Gelände und führen die für die Gestaltung der Grünfläche nötigen Erdbewegungsarbeiten durch (Auf- oder Abtragen von Erde, Lockern oder Verdichten des Bodens). Zur Verbesserung der Bodenqualität tragen sie mit dem Kipper oder Lader eine Humusschicht auf. Sie verlegen Wege aus Stein- oder Betonplatten und errichten Mauern und Treppen zur Gestaltung der Gartenanlage. Weiters sorgen sie für die Anlage von Bewässerungssystemen. Nachdem sie den Boden mit Bodenfräsen gelockert haben, planieren sie die zu bepflanzenden Flächen und setzen Gras, Bäume, Sträucher und Blumen.

Die Grünfläche oder Gartenanlage pflegen sie durch Lockern, Düngen und Bewässern des Bodens, durch Entfernen von Unkraut und Bekämpfen von Schädlingen. Weitere Pflegemaßnahmen sind das Mähen des Grases sowie das Schneiden der Bäume und Sträucher.

Die zunehmende Bedeutung öffentlicher Grünflächen für Erholungszwecke hat die Tätigkeit der Garten- und GrünflächengestalterInnen stark verändert. Besonders die Neupflanzung und Pflege von Bäumen hat infolge der Luftverschmutzung einen immer größeren Stellenwert gewonnen. Die Auspflanzung von Bäumen ist daher eine wichtige Aufgabe der Garten- und GrünflächengestalterInnen.

Vor der eigentlichen Bepflanzungsarbeit besprechen die Garten- und GrünflächengestalterInnen mit den MitarbeiterInnen der Arbeitspartie die von den GartengestalterInnen im Planungsbüro ausgearbeiteten Bepflanzungspläne und legen die Aufteilung der zur Bepflanzung nötigen Tätigkeiten in der Arbeitsgruppe fest. Die Garten- und GrünflächengestalterInnen entfernen an dem für die Einpflanzung vorgesehenen jungen Baum beschädigte Zweigspitzen und kontrollieren seine Wurzeln. Mit Schaufel und Spaten heben sie eine der Wurzelgröße angemessene kreisförmige Pflanzgrube aus. Am Grund der Pflanzgrube lockern sie den Boden mit einer Grabgabel, um den Baumwurzeln das Eindringen ins Erdreich zu erleichtern. Da die Bäume während der ersten Wachstumsjahre gestützt werden müssen, setzen die Garten- und GrünflächengestalterInnen einen Pfahl in die Pflanzgrube. Die Erde um den Stützpfahl treten sie fest, dann füllen sie die Grube zum Teil mit Kompost und einem Teil der ausgehobenen Muttererde (oberste, humusreiche Schicht). Beim Einsetzen des Baumes arbeiten die Garten- und GrünflächengestalterInnen meist mit MitarbeiterInnen zusammen, die den Baum während des Setzens in der Pflanzgrube halten. Meist ist am Stamm des Baumes an den Erdresten noch erkennbar, wie tief er in der Baumschule gepflanzt war. In gleicher Höhe füllen die Garten- und GrünflächengestalterInnen nun die Pflanzgrube mit Erdreich. Hierauf treten sie den Boden fest und bewässern den Baum, wobei sie rund um die Pflanzgrube einen kleinen Erdwall aufbauen, um ein Abfließen des Wassers zu verhindern.

Daneben sind Wiederherstellungsarbeiten an kranken und umweltgeschädigten Bäumen ("Baumchirurgie") eine wichtige Aufgabe der Garten- und GrünflächengestalterInnen.

Im Landschaftsbau bepflanzen und pflegen sie Böschungen und Hänge und rekultivieren Flächen, die z.B. durch Baumaßnahmen und Bergbautätigkeiten zerstört wurden.



Garten- und Grünflächengestaltung - mit Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei

TÄTIGKEITSMERKMALE

Der Ausbildungsschwerpunkt "Greenkeeping" ist eine Spezialisierung auf Golfplatzbau und Golfplatzpflege; der Ausbildungsschwerpunkt "Landschaftsgärtnerei" umfasst den allgemeinen Garten- und Landschaftsbau auf öffentlichen und privaten Grünflächen (Parks, Spielplätze, Verkehrsflächen, Ziergärten). Die Aufgaben der beiden Bereiche unterscheiden sich nicht allzu stark: Garten- und GrünflächengestalterInnen im Bereich "Greenkeeping" sind hauptsächlich mit der Planung, Gestaltung und Wartung von Golfplätzen befasst; dafür benötigen sie Kenntnisse des Golfspiels (Golfregeln, Richtlinien zum Bau von Golfplätzen), Kenntnisse der Gräser und Pflanzen, die auf Golfplätzen verwendet werden, sowie Kenntnisse der Auswirkungen von Platzbelastung und Spielbetrieb (im Zusammenhang mit Bodenzustand und Witterung). Garten- und GrünflächengestalterInnen im Bereich "Landschaftsgärtnerei" legen öffentliche und private Grünflächen (Parks, Ziergärten, Spiel- und Sportplätze usw.) an und gestalten und pflegen sie; zu ihre Aufgaben gehören weiters das Begrünen von Randstreifen und Böschungen (an Straßen, Autobahnen, Bahnlinien usw.) und von Fußgängerzonen sowie Dachbegrünungen. Wichtige Aufgaben in beiden Schwerpunkten sind die Pflege der Grünflächen (Mähen des Grases, Lockern und Düngen des Bodens, Schneiden der Hecken und Bäume, Gießen bzw. Bewässern usw.), die Maßnahmen zum Pflanzenschutz und zur Schädlingsbekämpfung und die Instandhaltung der Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Garten- und GrünflächengestalterInnen sind auch SpezialistInnen für den Naturschutz. Sie legen Biotope, also Lebensräume für wilde Pflanzen und Tiere (meist Teiche mit Wasserpflanzen) sowie künstliche Seen und Flusslandschaften an. Sie begrünen Müllkippen, Abraumhalden und Kiesgruben und führen die Rekultivierung von Berghalden durch, indem sie unfruchtbar gewordenen Boden durch Spezialbehandlungen und Düngung wieder fruchtbar machen. Mit derartigen Maßnahmen sorgen so dafür, dass die Natur wieder ins Gleichgewicht kommt.

Beim Anlegen von Grünflächen vermessen die Garten- und GrünflächengestalterInnen das zu bearbeitende Gelände und führen die für die Gestaltung der Grünfläche nötigen Erdbewegungsarbeiten durch (Auf- oder Abtragen von Erde, Lockern oder Verdichten des Bodens). Zur Verbesserung der Bodenqualität tragen sie mit dem Kipper oder Lader eine Humusschicht auf. Sie verlegen Wege aus Stein- oder Betonplatten und errichten Mauern und Treppen zur Gestaltung der Gartenanlage. Weiters sorgen sie für die Anlage von Bewässerungssystemen. Nachdem sie den Boden mit Bodenfräsen gelockert haben, planieren sie die zu bepflanzenden Flächen und setzen Gras, Bäume, Sträucher und Blumen.

Die Grünfläche oder Gartenanlage pflegen sie durch Lockern, Düngen und Bewässern des Bodens, durch Entfernen von Unkraut und Bekämpfen von Schädlingen. Weitere Pflegemaßnahmen sind das Mähen des Grases sowie das Schneiden der Bäume und Sträucher.

Die zunehmende Bedeutung öffentlicher Grünflächen für Erholungszwecke hat die Tätigkeit der Garten- und GrünflächengestalterInnen stark verändert. Besonders die Neupflanzung und Pflege von Bäumen hat infolge der Luftverschmutzung einen immer größeren Stellenwert gewonnen. Die Auspflanzung von Bäumen ist daher eine wichtige Aufgabe der Garten- und GrünflächengestalterInnen.

Vor der eigentlichen Bepflanzungsarbeit besprechen die Garten- und GrünflächengestalterInnen mit den MitarbeiterInnen der Arbeitspartie die von den GartengestalterInnen im Planungsbüro ausgearbeiteten Bepflanzungspläne und legen die Aufteilung der zur Bepflanzung nötigen Tätigkeiten in der Arbeitsgruppe fest. Die Garten- und GrünflächengestalterInnen entfernen an dem für die Einpflanzung vorgesehenen jungen Baum beschädigte Zweigspitzen und kontrollieren seine Wurzeln. Mit Schaufel und Spaten heben sie eine der Wurzelgröße angemessene kreisförmige Pflanzgrube aus. Am Grund der Pflanzgrube lockern sie den Boden mit einer Grabgabel, um den Baumwurzeln das Eindringen ins Erdreich zu erleichtern. Da die Bäume während der ersten Wachstumsjahre gestützt werden müssen, setzen die Garten- und GrünflächengestalterInnen einen Pfahl in die Pflanzgrube. Die Erde um den Stützpfahl treten sie fest, dann füllen sie die Grube zum Teil mit Kompost und einem Teil der ausgehobenen Muttererde (oberste, humusreiche Schicht). Beim Einsetzen des Baumes arbeiten die Garten- und GrünflächengestalterInnen meist mit MitarbeiterInnen zusammen, die den Baum während des Setzens in der Pflanzgrube halten. Meist ist am Stamm des Baumes an den Erdresten noch erkennbar, wie tief er in der Baumschule gepflanzt war. In gleicher Höhe füllen die Garten- und GrünflächengestalterInnen nun die Pflanzgrube mit Erdreich. Hierauf treten sie den Boden fest und bewässern den Baum, wobei sie rund um die Pflanzgrube einen kleinen Erdwall aufbauen, um ein Abfließen des Wassers zu verhindern.

Daneben sind Wiederherstellungsarbeiten an kranken und umweltgeschädigten Bäumen ("Baumchirurgie") eine wichtige Aufgabe der Garten- und GrünflächengestalterInnen.

Im Landschaftsbau bepflanzen und pflegen sie Böschungen und Hänge und rekultivieren Flächen, die z.B. durch Baumaßnahmen und Bergbautätigkeiten zerstört wurden.



Gleisbautechnik

TÄTIGKEITSMERKMALE

GleisbautechnikerInnen stellen Gleisanlagen für Eisenbahnen und sonstige Schienenfahrzeuge (Straßenbahnen, Bergbahnen) her. Der gesamte Gleiskörper besteht aus dem Unterbau (Dämme, Brücken) und dem Oberbau (Gleisbett und Gleis). GleisbautechnikerInnen errichten die Fundamente und das Gleisbett für die Schienen, verlegen darauf die Schwellen (aus Holz, Stahl oder Beton) und montieren die Gleise und Weichen sowie verschiedene Zusatzeinrichtungen wie Gleisabschlüsse, Schienenausziehvorrichtungen (zum Ausgleich der Dehnung z.B. bei Brücken) und Steuerungs- und Sicherungsvorrichtungen. Wichtige Aufgaben sind weiters die Herstellung von Eisenbahnübergängen und Eisenbahnkreuzungen sowie die Reparatur und die Wartung der Gleisanlagen und sonstigen Bahnanlagen, wobei z.B. Spurweiten und Stoßlücken (Fugen zwischen den Schienen zum Dehnungsausgleich) reguliert bzw. korrigiert werden. GleisbautechnikerInnen sorgen für die Lagerung und den Transport der benötigten Materialien (Baumaterialien, Fertigteile, Schüttgut, Gleise) und wirken beim Ausheben von Baugruben und Künetten sowie beim Errichten von Verbauten, Stützungen, Oberflächenbefestigungen und Unterbauten sowie bei der Montage von Beton- und Stahlbetonbauteilen mit. Weiters führen sie auch Vermessungsarbeiten durch und sorgen für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen. Bei allen diesen Arbeiten setzten die GleisbautechnikerInnen moderne Baumaschinen sowie spezielle Gleisbau- und Gleisüberwachungsmaschinen ein.

Die wichtigste Aufgabe der GleisbautechnikerInnen neben der Errichtung neuer Bahnstrecken ist die regelmäßige Kontrolle des bestehenden Streckennetzes. Dabei werden z.B. die Gleise mit Messfahrzeugen, aber auch mit händischer Messung vermessen, um zu kontrollieren, ob Spurweite, Spurrichtung und Gleishöhe noch genau stimmen. Falls die Betriebssicherheit nicht mehr gegeben ist, werden z.B. schadhafte Schienen oder Schwellen ausgetauscht, lockere Schwellenschrauben angezogen, Hohlräume unter den Schwellen mit Schotter ausgefüllt usw.

Da das Schienennetz sehr weit verzweigt ist, müssen die GleisbautechnikerInnen an verschiedenen, oft wechselnden Baustellen arbeiten. Damit der Bahnbetrieb durch die Bau- und Wartungsarbeiten nicht gestört wird, müssen diese meist unter hohem Zeitdruck sehr rasch in den kurzen Zugpausen, in den verkehrsarmen Zeiten oder sogar in der Nacht erledigt werden. Da oft auch während des laufenden Betriebs gearbeitet wird, ist das oberste Gebot in diesem Beruf die strengste Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.



Hochbau

TÄTIGKEITSMERKMALE

HochbauerInnen errichten Gebäude im Hochbau, also Bauwerke, die sich großteils über der Erdoberfläche befinden. Zum Hochbau gehören z.B. Wohnhäuser, Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser, Einkaufszentren, Industriehallen usw. (Der Tiefbau dagegen umfasst Gebäude, die vorwiegend an oder unter der Erdoberfläche liegen, also z.B. Straßen, Tunnels, Kanäle, Schienenanlagen, Brücken usw. - siehe TiefbauerIn (Lehre)). HochbauerInnen arbeiten mit verschiedensten Baumaterialien wie Beton (Gemisch aus Schotter, Zement und Wasser), Mörtel (Gemisch aus Sand und Wasser sowie Kalk, Gips oder Zement), Ziegeln, Betonsteinen, Fertigteilen und Fertigwänden aus Beton und anderen Materialien (z.B. Gipskarton), Holz, Metall (z.B. Betonstahl), Kunststoffen, Dämmstoffen usw.; sie verwenden eine Reihe von Baumaschinen (z.B. Mischmaschinen zum Anrühren von Beton oder Mörtel, Mörtelpumpen, Kräne, Bagger, Bauaufzüge, hydraulische Arbeitsbühnen) und Bauwerkzeugen (Maurerhammer, Maurerkelle, Reibebrett, Maurerpfanne, Wasserwaage, Senklot, Mörteltrog). Zu den Aufgaben der HochbauerInnen gehören neben der Errichtung von Mauerwerk auch Umbauarbeiten sowie Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an alten Gebäuden.

Bei der Errichtung eines Bauwerkes sind neben den HochbauerInnen auch zahlreiche FacharbeiterInnen anderer Bauberufe beschäftigt (z.B. BetonbauerInnen, Zimmerer/Zimmerinnen, DachdeckerInnen, MalerInnen und BeschichtungstechnikerInnen), ebenso wie zahlreiche angelernte ArbeiterInnen und HilfsarbeiterInnen.

HochbauerInnen beginnen ihre Arbeit, indem sie sich die technischen Unterlagen (Bauzeichnungen, Plänen, Skizzen) genau ansehen, dann auf der Baustelle das Gelände vermessen und die Maße aus den Bauplänen auf den Bauplatz übertragen, wobei sie z.B. sogenannte Schnurgerüste herstellen (Holz- oder Metallböcke, an denen die Schnüre zur Positionierung der Gebäude-Außenkanten befestigt werden). Sie dokumentieren die Vermessungsergebnisse und führen Berechnungen zum Materialbedarf durch. Weiters überwachen sie die Herstellung bzw. das Ausbaggern der Baugruben, wobei sie vor allem für die Einsturzsicherung durch Stützwände und Pölzungen (Abstützungen) sorgen.

In der Baugrube wird zunächst das Fundament des Gebäudes aus Stahlbeton angelegt. Wenn der Beton ausgehärtet ist, errichten die HochbauerInnen die Kellermauern aus Beton oder Betonschalsteinen. An den Außenflächen der Kellermauern tragen sie Schutzanstriche und Isoliermaterial zur Feuchtigkeitsisolierung auf. Dann bereiten sie die Herstellung der Kellerdecke vor, indem sie zunächst die für Deckenkonstruktionen vorgesehen Fertigteile (Deckenträger und Deckensteine) verlegen und darunter eine Pölzung der Deckenkonstruktion gegen den Kellerboden aufstellen (Pölzung = Abstützung mit Holz- oder Metallpfosten). Dann verlegen sie auf der Deckenkonstruktion die sogenannten Bewehrungen (Bewehrungen sind Stahleinlagen im Beton, die die Zugfestigkeit der Decke erhöhen) und gießen schließlich eine Betonschicht darüber. Nachdem die Decke ausgehärtet ist, errichten die HochbauerInnen die Geschossmauern (tragende Wände) aus Ziegeln oder aus Fertigteil-Wänden. Neben den tragenden Wänden errichten sie auch die nichttragenden Zwischenwände, die sie ebenfalls mauern oder montieren.

Beim Aufstellen der Ziegel- und Betonmauern arbeiten die HochbauerInnen nach Bauplänen und Anweisungen von PolierInnen (LeiterInnen einer Baustelle). Sie richten die Mauersteine mit Schnur, Lot und Wasserwaage aus und verbinden sie mit einer Mörtelschicht (Mörtel ist ein Gemisch aus Sand, Wasser, Zement oder Kalk, das nach einer bestimmten Trockenzeit aushärtet und dadurch das Mauerwerk bindet). Bei der Errichtung von Mauern, Decken und Fundamenten richten sich die HochbauerInnen exakt nach den Planunterlagen, in denen alle Aussparungen für Türen und Fenster sowie Schlitze und Durchbrüche für Gas-, Wasser- und Stromleitungen angegeben sind. Die fertigen Wände und Decken werden mit Putzmörtel verputzt. Die Innen- und Außenputzarbeiten werden sowohl maschinell als auch händisch durchgeführt: Beim maschinellen Verputzen wird der Mörtel zunächst mit Verputzmaschinen (Mörtelspritzen) aufgespritzt und dann händisch mit einer Abziehlatte und einem Reibebrett geglättet; beim händischen Verputzen wird der Mörtel mit der Maurerkelle aufgetragen bzw. an die Wand geworfen ("Anwerfen") und dann ebenfalls mit Abziehlatte und Reibebrett verteilt und geglättet.

Zu den Aufgaben der HochbauerInnen gehören auch Ausbauarbeiten wie z.B. das Verlegen von Estrichunterböden für den späteren Fußboden, das Einsetzen der Fenster- und Türstöcke, das Errichten von Stiegen oder das Errichten von Rauchfängen, Abgasfängen und Lüftungen. Weiters betonieren sie auch Kanalschächte oder verlegen Kanalrohre.

Eine große Bedeutung im Bauwesen haben heute neben der Errichtung neuer Bauwerke vor allem auch Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zur Erhaltung und Erneuerung alter Bausubstanz. Daher müssen die HochbauerInnen auch gute Kenntnisse über traditionelle Techniken und Materialien besitzen: So werden z.B. Gewölbe und Gesimse heute kaum mehr hergestellt, gewinnen aber im Zuge der Althaussanierungen wieder an Bedeutung. Für Instandsetzungsarbeiten sind auch Fertigkeiten in speziellen Verputztechniken und Kenntnisse alter Putzarten wichtig.

In der Ausbildungsordnung dieses Lehrberufs ist folgendes BERUFSPROFIL festgelegt (Quelle: Hochbau-Ausbildungsordnung 2019):

1. Umsetzen von Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur

2. Herstellen und Adaptieren von Bauteilen, Bauwerksteilen (z.B. Mauern, Wände) und Bauwerken aus Ziegel, Beton und Stahlbeton sowie weiteren Baustoffen

3. Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Prüfen von Vorleistungen

4. Herstellen von Baugruben und Künetten sowie Durchführen aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten

5. Herstellen von Über- und Unterzügen, Estrichen, Rauchfängen, Abgasfängen, Lüftungen und Treppen

6. Aufstellen von Leichtbauwänden und Durchführen von Trockenbauarbeiten

7. Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz

8. Herstellen von Fassaden inklusive Färbelung sowie Verputzen von Innen- und Außenflächen

9. Versetzen von Einbauteilen wie Fenster und Türen

10. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards



Maurer/in

Ein 3-jähriger Lehrberuf (3x 10 Wochen Berufsschule - Blockunterricht). Zusatzqualifikationen können durch weitere Prüfungen in verwandten Lehrberufen (wie z.B. Betonbau, Tiefbau, Bodenleger, ...) erworben werden.

Dieser Lehrberuf wird ab 1.1.2023 durch den Lehrberuf Hochbau ersetzt.



Straßenerhaltungsfachmann/-frau

TÄTIGKEITSMERKMALE

Straßen und Verkehrseinrichtungen sind extremen Belastungen ausgesetzt, sei es nun durch das hohe Verkehrsaufkommen, durch die Witterung (Regen, Schnee, Hitze) oder durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen im Winter (Streusalz, Spikes, Schneeketten). Sie müssen daher laufend kontrolliert und repariert werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Straßenerhaltungsfachleute sind darin geschult, diese umfassenden Anforderungen zu bewältigen.

Der Aufgabenbereich der Straßenerhaltungsfachleute ist sehr vielfältig und beginnt mit dem Lesen und Anfertigen von bautechnischen Zeichnungen, Skizzen und Verlegeplänen. Er umfasst die Herstellung und Sanierung der Straßen, die Herstellung und Reparatur von Entwässerungsanlagen, Drainagen, Betonschächten usw.. Außerdem verlegen Straßenerhaltungsfachleute verschiedene Pflasterungen und Randstein-Begrenzungen, sie montieren Verkehrszeichen, Wegweiser und sonstige Verkehrsleiteinrichtungen und errichten Straßenbegrenzungen. Deren allfällige Ausbesserungen gehören ebenfalls zu den Tätigkeiten der Straßenerhaltungsfachleute. Sie kontrollieren und korrigieren Bodenmarkierungen und sorgen für die Begrünung und Pflege von unbefestigten Straßenflächen (Banketten, Böschungen, Mittelstreifen, Strauch- und Baumstreifen).

Im Rahmen der Straßensanierung (Untergrund, Unterbau und Straßendecke) bessern die Straßenerhaltungsfachleute Straßenflächen aus, indem sie z.B. Löcher und Risse in der Straßendecke vergießen und verfugen. Ein weiterer Aufgabenbereich betrifft die Betonierarbeiten. Diese sind vor allem bei der Errichtung von Begrenzungs- und Stützmauern, Durchlässen, Entwässerungsanlagen und Regulierungen (Geländer, Wildzäune, Leitplanken, Lärmschutzeinrichtungen usw.) erforderlich. Die Straßenerhaltungsfachleute berechnen den Materialbedarf, stellen Betonmischungen her und errichten Schalungen, Fundamente und Betonteile. Sie verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten im Sichern und Pölzen (Abstützen) von Baugruben, Künetten und Schächten..

Ein wichtiges Element im Straßenbau sind die Pflasterungen (aus Natur- und Kunststeinen oder Steinplatten). Diese verwenden die Straßenerhaltungsfachleute vor allem für die Befestigung oder Einfassung von Straßenrändern und Mittelstreifen sowie für die Entwässerungseinrichtungen.

Außerdem begrünen die Straßenerhaltungsfachleute Flächen, errichten Grünhänge und sichern diese ab. Dafür müssen sie den Boden händisch oder maschinell bearbeiten und düngen. Sie legen Grasflächen (Rasenbau, Verlegen von Rasenziegeln, Rasenpflege) an und bepflanzen diese mit Sträuchern und Bäumen. Auch die Pflege sowie die Bewässerung und Düngung der Pflanzen gehört zu ihren Tätigkeiten. Sie verfügen über Kenntnisse der Pflanzenschutz- und Düngemittelvorschriften und der notwendigen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.

Der sogenannte Winterdienst umfasst vor allem die Schneeräumung und das Ausbringen von Streugut bei Schneelage und Glatteis. Die Straßenerhaltungsfachleute leiten winterdienstliche Maßnahmen ein und führen sie durch. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Vorbereitungsarbeiten ist die Herstellung und Bereitstellung von Mischgut (Rollsplitt unterschiedlicher Körnung, Streusalz). Außerdem stellen sie Schneestangen auf. Im Frühjahr müssen die Straßenerhaltungsfachleute dann umfangreiche Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten durchführen.

Straßenerhaltungsfachleute sind auch für die Instandhaltung und Reparatur von Geländern, Leiteinrichtungen (z.B. Wegweiser) usw. zuständig. Daher verfügen sie über handwerkliche Kenntnisse und Fertigkeiten in der Holz- und Metallbearbeitung sowie im Oberflächenschutz. Zu den von ihnen verwendeten Techniken gehören das Feilen, das Bohren, das Sägen, das Gewindeschneiden mit Hand und Maschine, das Biegen und das Elektroschweißen. Dabei bedienen sie Holzbearbeitungsmaschinen und führen Holzschutz- und Isolierarbeiten durch. Sie bereiten Geländer und Leiteinrichtungen aus Metall oder Holz für neue Lackanstriche vor, indem sie die Oberflächen entrosten, abbeizen, abbrennen, imprägnieren und schleifen und tragen dann eine Grundierung auf. Da hier meist umweltschädliche Abfälle entstehen (z.B. Lackreste) und gefährliche oder giftige Stoffe verwendet werden (Lösungsmittel, Grundierungen, Lacke), treffen sie jeweils auch entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt (Abdecken des Bodens, Sammeln und fachgerechtes Entsorgen von Abfall- und Reststoffen).

Für viele Straßensanierungs- und Betonierarbeiten müssen die Straßenerhaltungsfachleute Gerüste errichten. Bei allen Arbeiten an den Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen ist dabei die Baustellensicherung von besonderer Bedeutung. (Beschilderung, Absperrung und Absicherung von Baustellen und Arbeitsgebieten, Absperrung/Absicherung bei Unfällen).



Tiefbau

TÄTIGKEITSMERKMALE

Der Tiefbau ist einer der bedeutendsten Teilbereiche des Bauwesens und umfasst so vielfältige Bauvorhaben wie Straßenbau, Brückenbau, Eisenbahnbau, Kanalbau und ähnliches. Neben dem Lehrberuf "BetonbauerIn" (Vorläufer "SchalungsbauerIn"), der aber speziell auf alle Arten des Betonbaus im Hoch- und Tiefbau ausgerichtet ist, und dem Lehrberuf "HochbauerIn" (Vorläufer "MaurerIn") im Hochbau, ist der Lehrberuf "TiefbauerIn" einer der wichtigsten Lehrberufe im Bauwesen.

Die Aufgabenbereiche der TiefbauerInnen sind sehr vielfältig: Dazu gehören vor allem die Aufnahme und Vermessung des Geländes bzw. der Baustelle, die Baustelleneinrichtung unter Beachtung der Sicherungsmaßnahmen im Tiefbau, die Herstellung von Baugruben und Künetten (Schächten), die Herstellung der Flachgründungen (Fundamente aus Beton) und fallweise der Tiefgründungen (zusätzliche tiefreichende senkrechte Stützen aus Beton/Metall), das Aufstellen von Gerüsten, die Herstellung von Schalungen (Betongussformen aus Holz/Kunststoff), die Herstellung von Straßenunter- und -oberbau, die Herstellen von Schüttungen, Böschungen und Böschungssicherungen, die Herstellen von Natursteinmauerwerk sowie das Verlegen von Rohrkanälen samt Schachtherstellung und Straßeneinbauten. TiefbauerInnen erfüllen auch zahlreiche Planungs- und Verwaltungsaufgaben: Sie führen die Baudokumentation durch, erstellen Bautageberichte und sorgen für die Beweissicherung hinsichtlich aller Bau-Umstände (für den Fall von Reklamationen seitens der Auftraggeber); diese Arbeiten werden heute meist mittels elektronischem Datenmanagement durchgeführt (Eingabe aller Daten in eine Datenbank). Entsprechend der Vielfalt der Aufgaben sind auch die Anforderungen an die TiefbauerInnen. Sie benötigen z.B. umfassende und genaue Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe (Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten, Verarbeitungsrichtlinien, schädliche Einflüsse und entsprechenden Gegenmaßnahmen, Transport, Lagerung usw.), der Werkzeuge und Baumaschinen (Handhabung, Instandhaltung), der Baugesetze, Baunormen und Richtlinien, der bautechnische Leistungsbeschreibungen (LBVI), der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) und vieles mehr.

Auf der Baustelle beginnen die TiefbauerInnen ihre Tätigkeit mit der Planung des Bauablaufs. Als Planungsunterlagen verwenden sie die Baupläne und die Material- und Stücklisten des Planungsbüros; teilweise erstellen sie auch selber eigene Handskizzen und Zeichnungen von Ausführungsdetails der Bauteile. Dann richten sie die Baustelle ein und treffen die erforderlichen Baustellensicherungsmaßnahmen entsprechend den einschlägigen Sicherheits- und Verkehrsvorschriften (z.B. Baustellenabsicherung, Schutzgerüste, Signal- und Funkanlagen). Sie vermessen die Baustelle, stellen sgn. Schnurgerüste auf (Holz- oder Metallböcke, an denen die Schnüre zur Positionierung der Gebäude-Außenkanten befestigt werden), stecken die Bauteile mit Holzlatten ab und legen Waagrisse an (das sind Markierungen in einer bestimmten Höhe, welche die exakte waagrechte Ausführung der Bauwerke gewährleisten sollen). Die Mess- und Absteckarbeiten werden heute meist mit digitalen Vermessungsgeräten durchgeführt.

Die TiefbauerInnen überwachen das Ausheben der Baugruben und Künetten (Schächte) und stellen Verbauten und Stützungen der Baugruben her. Weiters führen sie sämtliche Betonierarbeiten durch: Sie bauen die Schalungen auf bzw. montieren die Schaltafeln oder die Schalungselemente sogenannter Systemschalungen (vorgefertigte Schalungen), sie verlegen den Baustahl (Bewehrung) in den Schalungen (zur Herstellung von Stahlbetonteilen), sie bringen den Beton in die Schalungen ein, verdichten ihn mit Stampfern und Rüttelgeräten und sorgen schließlich nach dem Erhärten des Betons für den Abbau der Schalungen. Neben dem eigentlichen Betonieren beherrschen die TiefbauerInnen aber auch die Verlegung von Fertigteilen und vorgefertigten Stahlbetonbauteilen.

Im Straßenbau, einem weiteren wichtigen Tätigkeitsbereich der TiefbauerInnen, stellen sie zunächst den Straßenunterbau her, ein planiertes Straßenbett aus Schotter und Sand, teilweise auf einem Straßendamm. Auf dem Straßenunterbau bringen sie dann den Straßenoberbau auf, der sich meist aus Frostschutzschichten, Tragschichten und der Straßendecke zusammensetzt. Die Straßendecke besteht entweder aus Beton (z.B. bei Autobahnen) oder aus Asphalt, einem bituminösen Mischgut aus Bitumen und Gesteinskörnung (Schotter), das die TiefbauerInnen meist auf der Baustelle selbst herstellen und verarbeiten. Zum Straßenbau gehört weiters auch die Herstellung von Böschungen und die Böschungssicherung durch Stützwände, ein Bereich, der entsprechende Kenntnisse der Bodenarten, des Erdbaus und des Landschaftsbaus erfordert. Ebenfalls oft in Verbindung mit dem Straßenbau steht der Kanalbau (Oberflächenentwässerung, Drainagierung, Kanalisation, Abwasserbehandlung). Im Kanalbau sind die TiefbauerInnen mit dem Verlegen von Rohrkanälen, mit der Herstellung von Putzschächte und mit der Herstellung der Straßeneinbauten (Kanalschächte) befasst.

Weitere Tätigkeitsbereiche der TiefbauerInnen sind der Brückenbau, der Untertagbau (z.B. Tunnelbau), der Gleisbau, das Bauen im Wasser und die Sanierung von Beton, Asphalt und Leitungen.

Der Tiefbau mit seiner großen Verantwortung für die Sicherheit der Menschen und mit seinen enormen Eingriffen in die Natur und die Landschaft erfordert höchst verantwortungsvolles Fachpersonal. Zentrale Bestandteile der Ausbildung und der Berufsausübung der TiefbauerInnen sind daher folgende Punkte: Genaue Dokumentation aller Arbeiten mit dem Ziel der Qualitätssicherung, Umweltschutz, Gewässerschutz, sachgerechte Trennung und Entsorgung der Abfälle (Baurestmassentrennung), Recycling wiederverwertbarer Stoffe, genaue Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung.