Schul- & Hausordnung

Die Unterrichtszeit in der Berufsschule bedeutet bezahlte Arbeitszeit!

Die Berufsschüler/innen kosten dem Staat und den Lehrbetrieben pro Monat sehr viel Geld!
Dafür kann Leistung erwartet werden!
Diese Leistung erwarten sich die Erziehungsberechtigten, die Lehrberechtigten, die Lehrer/innen und die Berufsschüler/innen selbst!
 

Unterrichtsorganisation:

Am Montag wurde die Beginnzeit mit 8.10 Uhr festgelegt um auch anreisen zu können.
Eine Montagsanreise ist aber nur möglich, wenn die Schüler/innen auch pünktlich anwesend sind.
Bei Unterrichtsbeginn sind alle Schüler/innen in der Klasse und bereiten sich auf den Unterricht vor.

 

Pausenzeiten:

  • Vormittag: 9.00 bis 9.15 Uhr
  • Mittag: 11.45 bis 12.40 Uhr
  • Nachmittag: 14.20 bis 14.30 Uhr

Die Lehrer/innen bemühen sich, den Pausenbeginn pünktlich einzuhalten und erwarten Pünktlichkeit der Schüler/innen zum Pausenende.

In der Eingangshalle befindet sich der Verkauf verschiedener Imbisse. Es wird ersucht, sich in eine Zweierreihe vor der Türe anzustellen, da ein Drängen nichts bringt. Kalte Getränke können in die Klasse mitgenommen werden, sofern dadurch keine Verunreinigung erfolgt. Das Leergut wird wieder retour zum Automaten gebracht. Kaffee und andere Getränke im Becher dürfen nur bei den Tischen in Automatennähe getrunken werden. Sollte einer der Automaten nicht funktionieren, wird um Mitteilung in der Direktion ersucht.

Für Raucher unter den Schüler/innen steht die überdachte Terrasse zur Verfügung, die sogar mit Aschenbechern ausgestattet wurde, es wird ersucht, diese zu verwenden. Die beiden letzten Schüler/innen kehren (unter Anleitung des Schulwartes) zusammen.

Fehlen im Unterricht:

Sollte ein/e Schüler/in krank werden, ist folgender Vorgang einzuhalten:

Im Klassenbuch liegen Arztbesuchscheine auf, die einen Arztbesuch (meist um 11.00 Uhr) ermöglichen. Der/die Schüler/in muss sich beim/bei der Klassenlehrer/in abmelden. Der Arzt entscheidet, was zu erfolgen hat (z.B. Heimreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Selbstfahren oder Abholung - die Entscheidung muss am Arztbesuchsschein stehen)! Nach dem Arztbesuch muss sich der/die Schüler/in in der Direktion zurückmelden! Ein Krankenzimmer im Schülerwohnheim ist nicht vorgesehen und auch in den Zimmern können die Schüler/innen als Kranke nicht liegen. Ein Besuch beim Hausarzt ist immer erforderlich, die Krankenstandsbescheinigung (gelber Schein) benötigt der Lehrberechtigte, eine Kopie benötigt der Klassenvorstand. Zahnarztbesuche sind nur bei akuten Schmerzen möglich.

Sonderurlaube:

Es gibt Gründe, bei denen ein/e Schüler/in unbedingt einen Sonderurlaub benötigt - maximal ein Tag ist erlaubt. In besonderen Fällen (z.B. Musterung) auch zwei Tage, jedoch nur nach Genehmigung des NÖ Landesschulrates. Die Genehmigung erfolgt in der Direktion in den Pausenzeiten (Klassenbuch unbedingt mitbringen). Ohne schriftlichen Beleg ist ein Sonderurlaub nicht möglich. Die Direktion hält mit den Lehrberechtigten Rücksprache bei Sonderurlauben.

Umgangsformen:

Es ist üblich zu grüßen und man wird auch gegrüßt. Die Regel sollte sein, der/die Jüngere grüßt den/die Ältere/n, der Mann die Frau. Zu den normalen Umgangsformen gehört es auch, sich nicht durch tagelanges Nichtwaschen bemerkbar zu machen. Ein Wechsel der Kleidung ist anzuraten - 10 Wochen mit demselben Pullover (ohne zu waschen) ist zuviel. Zu Lehrgangsende versuchen viele Schüler/innen das Tragen von Leibchen mit besonderem Aufdruck, was allerdings von der Direktion nicht geduldet wird. Leibchen mit diversen Aufschriften, die hier nicht angeführt werden, sind nicht gestattet. Das Ansehen der Schule soll so durch undurchdachte Aktionen nicht leiden.

Verbote:

Handy in der Klasse sowie Kapperl im gesamten Schulbereich!

Straßenschuhe - es ist Pflicht, Hausschuhe zu tragen (keine Töffler oder Turnschuhe), die sogenannten Besucherpantoffel sind nur kurzfristig geeignet, da es einen Übergang (einige Meter im Freien) gibt!

Die Benützung von Kraftfahrzeugen während des Unterrichts ist ausnahmslos nicht gestattet (auch für Fahrten zum und vom Lehrbauhof)!

Schülerausweis:

Schüler/innen aller Klassen erhalten einen Schülerausweis, dafür wird ein Passfoto benötigt. Die Ausweise sollten zehn Wochen halten - um entsprechende Behandlung wird ersucht!

Schülerfreifahrt neu (2 Varianten):

TOP-Jugendticket um € 60,- gültig für beliebig viele Fahrten mit allen Verbundlinien in W, NÖ und Bgld an 365 Tagen im Jahr.

Jugendticket um € 19,60 gültig für Fahrten mit Verbundlinien zwischen Wohnort und Schule an Schultagen (nur während der Dauer des Lehrgangs).

In der 10. Lehrgangswoche erhalten alle Schüler/innen (Ausnahme jene die ein TOP-Jugendticket besitzen) einen bestätigten Antrag für das Wohnsitzfinanzamt (Schulfahrtsbeihilfe).